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Unfallgutachten

Als geprüfter KFZ-Sachverständiger für Fahrzeugschäden erstellen wir Ihnen Ihr unabhängiges und detailliertes Unfallgutachten für Haftpflichtschäden und Kaskoschäden. Die Abwicklung von Unfällen wirft oft zahlreiche Fragen auf. Wir stehen Ihnen mit unseren Leistungen rund um das Unfallgutachten vom ersten Kontakt bis hin zur endgültigen Regulierung mit der Versicherung persönlich zur Seite. Da kein Unfall dem anderen gleicht, beraten wir Sie vorab kostenlos und individuell zu Ihrem Anliegen.

Reparatur von Unfallschäden

Was tun nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

Egal ob Parkrempler oder großer Schaden, das Wichtigste nach einem Autounfall ist Ruhe zu bewahren. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen, am Unfallort bleiben, Beweise und Daten sichern. Den Rest übernehmen wir für Sie. Mit unserem professionellen Unfallgutachten sorgen wir bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall für eine reibungslose Abwicklung und sichern Ihnen den maximal zustehenden Schadenersatz.

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

Wir kennen Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall und übernehmen auf Wunsch gemeinsam mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht die gesamte Schadenabwicklung für Sie. Das erspart Ihnen Stress, Zeit und vor allem teure Fehler bei der Unfallschadenregulierung.

Die Art und der Umfang des Schadenersatzes sind geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249. Demnach hat, wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.

Diese Positionen stehen Ihnen im Haftpflichtschadenfall zu und werden von der regulierenden Versicherung übernommen:

  • Unfallgutachten von einem unabhängigen KFZ-Gutachter

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  • Kostenübernahme des Schadengutachten

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  • Unfallschadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

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  • Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl

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  • Auszahlung Ihrer Schadenersatzansprüche

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  • Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug

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  • Erstattung einer möglichen Wertminderung

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  • Übernahme der Abschleppkosten

Das Schadengutachten vom KFZ-Gutachter ist im Haftpflichtschadenfall für Sie kostenlos

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, ist unser Unfallgutachten für Sie absolut kostenlos. Die Kosten für das Schadengutachten gehören zum Gesamtschaden und werden von der regulierenden Versicherung übernommen. Sie brauchen dafür nicht in Vorleistung zu treten, sondern können Ihren Anspruch auf ein Schadengutachten direkt an uns Abtreten. Die dafür notwendige Abtretungserklärung erstellen wir für Sie.

In 4 Schritten zu Ihrem Unfallgutachten vom KFZ-Gutachter

Unsere umfangreiche Ausbildung und jahrelange Erfahrung im Automobilbereich garantiert Ihnen einen optimalen Service und höchste Qualität bei der Abwicklung von Unfallschäden. Unabhängig und frei von Weisungen Dritter erstellen wir mit modernster Software unabhängige und detaillierte Unfallgutachten. Dank unseres digitalen Unfallschadenmanagements sind wir in der Lage Deinen Unfallschaden schnell und zuverlässig Abzuwickeln.

1. Unfallschaden melden

Kontaktieren Sie uns bitte, um einen Termin für die Besichtigung Ihres Fahrzeugs zu vereinbaren oder melden Sie uns Ihren Schaden direkt über unser Kontaktformular. Bei der telefonischen Terminvereinbarung halten Sie bitte Ihren Fahrzeugschein und die Unterlagen zum Schadenfall bereit.

2. Begutachtung vor Ort

Egal, ob bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an unserem Standort in der Zum Prinzenwälchen 26, 58239 Schwerte: Wir nehmen alle für das Unfallgutachten notwendigen Daten auf, führen die erforderlichen Messungen am Fahrzeug durch und erstellen aussagekräftige Fotos zur Dokumentation.

3. Erstellung des Unfallgutachten

In unserem KFZ-Sachverständigenbüro erstellen wir Ihr unabhängiges und detailliertes Unfallgutachten mit modernster Software. Nach Abschluss des Gutachtens senden wir es Ihnen per E-Mail zu und vereinbaren einen Telefontermin für die Nachbesprechung.

4. Direktabwicklung mit der Versicherung

Zur schnellen Bearbeitung leiten wir das Unfallgutachten sofort digital an die entsprechenden Stellen weiter. Das ermöglicht eine schnelle Abwicklung Deines Schadenfalls. Die Kosten für das Gutachten rechnen wir nach Wunsch direkt mit der regulierenden Versicherung ab.

Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges Unfallgutachten

Häufig sehen sich Menschen mit der Frage konfrontiert, ob sie bei einem unverschuldeten Unfall das Unfallgutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren müssen. Die klare Antwort darauf lautet: Nein! Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sollten Sie von Ihrem Recht auf ein unabhängiges KFZ-Schadengutachten Gebrauch machen. Selbst wenn Sie bereits eingewilligt haben, können Sie weiterhin von Ihrem Recht Gebrauch machen und sich ein unabhängiges Unfallgutachten erstellen lassen.

Der KFZ-Gutachter der Versicherung vertritt die Interessen der Versicherungsgesellschaft. Nur durch die Beauftragung eines neutralen und unabhängigen KFZ-Sachverständigen ist gewährleistet, dass Ihre Schadenersatzansprüche im Unfallgutachten objektiv und unabhängig ausgewiesen werden. Auf diese Weise erhalten Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche schnell und unkompliziert erstattet.

Inhalt unserer KFZ Schadengutachten

Unsere Unfallgutachten umfassen sämtliche Elemente, die für ein professionelles KFZ-Schadengutachten erforderlich sind, um Ihnen den maximal zustehenden Schadenersatz und eine schnelle, reibungslose Schadenabwicklung zu garantieren. In unseren Unfallgutachten sind folgende Punkte detailliert dokumentiert: ein aussagekräftiges Deckblatt, eine Zusammenfassung aller relevanten Daten, ein Inhaltsverzeichnis, Fahrzeugdaten, Zustandsbeschreibung, Schadendokumentation, Reparaturkostenkalkulation, mögliche Reparaturrisiken, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung, Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sowie eine aussagekräftige Fotodokumentation.

Der KFZ-Gutachter der Versicherung vertritt die Interessen der Versicherungsgesellschaft. Nur durch die Beauftragung eines neutralen und unabhängigen KFZ-Sachverständigen ist gewährleistet, dass Ihre Schadenersatzansprüche im Unfallgutachten objektiv und unabhängig ausgewiesen werden, sodass Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche schnell und unkompliziert erstattet bekommen.

Unfallgutachten Vor Ort Service

Im Haftpflichtschadenfall begutachten wir Ihr Fahrzeug kostenlos bei Ihnen vor Ort. 

Unfallgutachten FAQ

Hier findest Du unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Unverschuldeter Verkehrsunfall, Unfallgutachten, Schadengutachten und Kostenvoranschlag. Solltest Du noch Fragen haben kontaktiere uns gerne. Wir haben auch auf Deine Fragen die passenden Antworten.

  • Kann ich den KFZ-Gutachter selbst wählen?
    Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, können und sollten Sie immer einen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragen. Die KFZ-Gutachter der regulierenden Versicherung handeln im Sinne der Versicherungsgesellschaft. Nur so ist eine neutrale und unabhängige Bewertung der Schadensumme möglich.
  • Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall richtig?Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall richtig?
    Nach einem Autounfall ist das wichtigste Ruhe zu bewahren. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen, am Unfallort bleiben, Beweise sichern, Unfallprotokoll erstellen, Daten des Unfallgegners notieren, Unfalldaten notieren, Unabhängiges Unfallgutachten beauftragen und die Hilfe der regulierenden Versicherung ablehnen.
  • Welche Rechte habe ich nach einem unverschuldeten Autounfall?
    Nach einem unverschuldeten Autounfall haben Sie gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249 das Recht auf ein Unfallgutachten von einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Kostenübernahme des Schadengutachtens, Unfallschadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl, Auszahlung Ihrer Schadenersatzansprüche, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug, Erstattung der Wertminderung, Übernahme der Abschleppkosten und Erstattung weiterer Ansprüche.
  • Was kostet ein Schadengutachten?
    Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Unfallgutachten auf der Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus dem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten Netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert Brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
  • Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?
    Bei kleineren Unfallschäden unterhalb der Bagatellschadengrenze von 750€ ist für Ihre regulierende Versicherung meist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Diese Grenze ist aber selbst bei kleinsten Beschädigungen schnell erreicht und oft sehr schwer einzuschätzen. Um Ihnen spätere Probleme bei der Abwicklung und finanzielle Verluste zu ersparen, empfehlen wir, sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer an einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu wenden. Ein Kostenvoranschlag ist lediglich eine kaufmännische Kalkulation der Reparaturkosten und ersetzt kein ausführliches Unfallgutachten. Ein KFZ-Schadengutachten hingegen bescheinigt Ihnen zusätzlich die Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungs- und Restwert, den aktuellen Zustand des Fahrzeuges und mögliche Risiken der Reparatur.
  • Wer bezahlt das KFZ-Gutachten nach einem Unfall?
    Bei einem unverschuldeten Autounfall sind die Kosten für das Unfallgutachten Teil des Gesamtschadens. Sie bekommen die Kosten für das Schadengutachten von der regulierenden Versicherung bezahlt. Wir rechnen die entstandenen Kosten direkt mit der Versicherung ab, Sie brauchen dafür nicht in Vorleistung zu treten.
  • Kann ich mir den Schaden laut Unfallgutachten ausbezahlen lassen?
    Ja, Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht instandsetzen lassen. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Was Sie mit dem Geld machen, liegt ganz allein in Ihrer Entscheidung! Selbstverständlich können Sie den Schaden auch selbst instandsetzen. In diesem Fall spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein professionelles Unfallgutachten.
  • Wie lange dauert es bis ich meine Ansprüche laut Schadengutachten ausbezahlt bekomme?
    Wir beginnen nach der Schadenaufnahme umgehend mit der Bearbeitung Ihres Unfallgutachtens. Je nach Umfang geht das fertige Schadengutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei der regulierenden Versicherung ein. Die Praxis hat gezeigt, dass bis zur Auszahlung des Schadenersatzes durchschnittlich 6 – 8 Wochen vergehen
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