Kurzgutachten
Wir erstellen Ihnen Kurzgutachten im gesamten Ruhrgebiet für Kaskoschäden, Bagatellschäden oder zur Schadenregulierung ohne Versicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall unter der Bagatellschadengrenze von 750 Euro ist für die regulierende Versicherung aufgrund der Schadenminderungspflicht meist ein Kurzgutachten ausreichend. Doch diese Grenze ist für Laien auf den ersten Blick oft schwer einzuschätzen und selbst bei kleinsten Beschädigungen schnell erreicht. Aus diesem Grund beraten wir Sie vorab individuell und unverbindlich zu Ihrem Unfallschaden. Ganz egal wie hoch der Schaden ist.

Vorteile eines Kurzgutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag
Ein Kurzgutachten weist im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag zahlreiche Vorteile auf. Ein Kostenvoranschlag verursacht in der Regel Kosten von etwa 10 Prozent der Reparaturkosten in einer Werkstatt und ist somit vergleichsweise teuer. Gewöhnlich werden diese Kosten bei der Fahrzeugreparatur in Rechnung gestellt. Entscheiden Sie sich jedoch für eine fiktive Abrechnung und lassen Sie sich den Schaden gemäß des Kostenvoranschlags auszahlen, übernimmt die regulierende Versicherung die Kosten für den Kostenvoranschlag in der Regel nicht vollständig.
Unser Kurzgutachten umfasst neben der Kalkulation der Reparaturkosten detaillierte Angaben zum Anspruchsteller, den Unfalldaten, der Besichtigung, des Unfallgegners einschließlich Versicherungsdaten, Basisdaten und Informationen zum Zustand des Fahrzeugs. Darüber hinaus beinhaltet es eine präzise Reparaturkostenkalkulation mit ortsüblichen Verrechnungssätzen sowie eine ausführliche Fotodokumentation. Im Unterschied zu einem Kostenvoranschlag hat ein Kurzgutachten bei einem potenziellen Rechtsstreit einen beweissichernden Charakter. Ein von uns erstelltes Kurzgutachten kann bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt in ein vollständiges KFZ-Schadengutachten umgewandelt werden.
Ausführliches Schadengutachten oder Kurzgutachten?
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Ein Laie sollte sich mit dieser Frage nicht auseinandersetzen müssen. Wir behandeln jeden Schaden gleich, unabhängig von seiner Höhe. Vor Ort erfassen wir alle für ein KFZ-Gutachten erforderlichen Daten und kalkulieren den Unfallschaden detailliert. Sollte sich während der Reparaturkostenkalkulation herausstellen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, wandeln wir das KFZ-Gutachten in ein kostengünstiges Kurzgutachten um und ersparen Ihnen unnötige Kosten bei der Schadenregulierung. Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten für das Kurzgutachten Teil des Gesamtschadens und werden in der Regel von der regulierenden Versicherung übernommen.
Insbesondere bei vermeintlich geringfügigen Parkremplern werden wir oft mit der Frage konfrontiert, ob ein Kostenvoranschlag für eine reibungslose Schadenabwicklung ausreicht. Ein Kostenvoranschlag ist jedoch lediglich eine kaufmännische Kalkulation der Reparaturkosten und gleicht daher eher einem Angebot. Wir empfehlen daher bei einem unverschuldeten Unfall immer, einen unabhängigen KFZ-Gutachter mit der Begutachtung zu beauftragen.
Was ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Sachschaden an einem Fahrzeug, bei dem die Reparaturkosten 750 Euro nicht überschreiten. Obwohl dieser Wert aufgrund der kontinuierlich steigenden Lohn- und Materialkosten als überholt betrachtet wird, bleibt er dennoch gültig. Es ist jedoch Vorsicht geboten, da der Umfang eines Bagatellschadens oft schnell überschritten wird und für Laien oft schwer einzuschätzen ist. In den meisten Fällen entwickelt sich aus einem anfangs "kleinen Schaden" bei genauer Begutachtung und anschließender Kalkulation ein Schaden im vierstelligen Bereich.
Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, auch bei vermeintlich geringfügigen Schäden einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Sollten wir während der Erstellung eines Schadengutachtens feststellen, dass die Reparaturkosten unterhalb der Bagatellschadengrenze liegen, wandeln wir das Gutachten kostenlos in ein Kurzgutachten um und ersparen Ihnen dadurch unnötige Kosten. Unser Gutachten ist also auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall unterhalb der Bagatellschadengrenze für Sie kostenlos.