Fuhrpark Gutachten
Fuhrpark-Gutachten im gesamten Ruhrgebiet: Wir bieten Ihnen einen individuellen Rundum-Service für Ihren Firmenfuhrpark. Von der Begutachtung von Unfallschäden über die Erstellung von rechtssicheren Unfallgutachten bis hin zur kompletten Schadenabwicklung. Wir überwachen und steuern Reparaturaufträge, prüfen Rechnungen für Ihr Controlling oder bewerten Ihre Fahrzeuge für den Weiterverkauf oder bei Leasingrückgaben. Selbst die jährliche UVV-Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen nach § 57 DGUV übernehmen wir gerne für Sie. Alles aus einer Hand, zuverlässig und persönlich.

Schadenmanagement für Fuhrparks und Flotten
Der Begriff Schadenmanagement vereint alle Prozesse, die für die Abwicklung eines Unfalls notwendig sind. Es beginnt mit der Aufnahme des Unfallschadens und endet in der Regel mit der Prüfung der Rechnungen. Als zuverlässiger Partner im Schadenfall übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und Werkstatt für Sie und sorgen für einen transparenten Ablauf bei der Unfallschadenregulierung in Ihrem Fuhrpark. Ist es beim vereinbarten Preis geblieben? Wie sieht es mit der Abrechnung für den Mietwagen aus? Wurde bereits Geld seitens der Versicherung vollständig überwiesen? Nach Abschluss des Schadenfalls übernehmen wir das Controlling für Sie und Ihren Fuhrpark. Bei Bedarf führen wir eine Rechnungsprüfung durch und gleichen die Rechnungen mit dem vorliegenden Gutachten oder Kostenvoranschlag ab.
Kompetenter Service aus einer Hand
Von der Schadenmeldung über die Kommunikation mit der Werkstatt bei der Reparatur bis zur Regulierung mit den Versicherungen – das Outsourcen des Schadenmanagements im Fuhrpark spart Geld und vor allem Zeit. Im Haftpflichtschadenfall ist das komplette Schadenmanagement für Sie und Ihren Fuhrpark absolut kostenlos.
Umfang unseres Fuhrpark Gutachten
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Flexible Terminvereinbarung für die Begutachtung an einem Ort Deiner Wahl oder direkt in der Reparaturwerkstatt
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Bei einer Begutachtung in der Reparaturwerkstatt erteilen wir nach der Beweissicherung umgehend eine Reparaturfreigabe
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Wir melden den Schaden bei der regulierenden Versicherung an
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Bei Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze wandeln wir das Schadengutachten in ein kostengünstiges Kurzgutachten um
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Das Gutachten reichen wir direkt digital bei der Versicherung ein, eine Kopie der Unterlagen bekommen Sie als Fuhrparkleiter als PDF
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Bei der Abwicklung über einen Rechtsanwalt leiten wir die Unterlagen entsprechend weiter
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Organisation der Reparatur und bei Bedarf des Ersatzwagens
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Reparaturbestätigung bei selbst durchgeführter Reparatur
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Abschluss und Rechnungsprüfung
Ablauf eines reibungslosen Fuhrpark Gutachten innerhalb der Flotte
Das Wichtigste im Schadenfall ist es, Ruhe zu bewahren. Statistisch gesehen ist jeder Autofahrer alle 10 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Deswegen sollten die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen mit dem Ablauf vertraut gemacht werden: Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen und Beweissicherung sind der Grundstein für einen reibungslosen Ablauf des Schadenmanagements. Am besten eignet sich dafür ein Europäischer Unfallbericht. Das notwendige Dokument dafür sollte in keinem Fahrzeug Ihres Fuhrparks fehlen.
Die Unfallschadenmeldung im Firmenfuhrpark
Die Schadenmeldung läuft bei uns unkompliziert und digital ab. Über unsere digitale Schadenmeldung, telefonisch, über WhatsApp oder per E-Mail kannst du uns den Unfallschaden melden. Ab der Schadenmeldung übernehmen wir den Unfallschaden und kümmern uns um die Schadenregulierung in deinem Firmenfuhrpark. Im Haftpflichtschadenfall ist dieser Service für dich und deinen Fuhrpark absolut kostenlos. Im Kaskoschadenfall raten wir vorab, eine Freigabe für den Ablauf bei der eigenen Versicherung einzuholen, um unnötige Kosten zu ersparen.
​Muss die Polizei bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen verständigt werden?
Oft wird von Fuhrparkleitern verlangt, dass nach einem Unfall die Polizei hinzugezogen wird. Was in der Theorie verständlich klingt, lässt sich in der Praxis oft nicht umsetzen. Die Polizei kommt bei Bagatellschäden häufig nicht mehr zum Unfallort, da einfache Sachschäden nicht polizeilich aufgenommen werden müssen. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Polizei vor Ort keine Schuldfrage klärt. Anders ist es hingegen bei größeren oder sogar Personenschäden. Hier muss die Polizei zwingend hinzugezogen werden.
​UVV Prüfung Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70
Als Gewerbetreibender ist es wichtig, an deine Halterpflichten zu denken. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist eine regelmäßige Hauptuntersuchung nicht ausreichend. Zusätzlich müssen diese nach §57 DGUV Vorschrift 70 bei Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr durch eine sachkundige Person auf betriebssicheren Zustand und Arbeitssicherheit überprüft werden.

Ziel der jährlichen UVV Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen
Das Ziel der Prüfung ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren der Mitarbeiter am Arbeitsort Auto zu verhüten. Wenn du als Unternehmer oder Fuhrparkleiter dieser Prüfpflicht nicht nachkommst, können hohe Bußgelder drohen. Zudem riskierst du, dass die Berufsgenossenschaft ihre Versicherungsleistungen verweigert, wenn ein Arbeitsunfall als Folge einer Missachtung angesehen wird. Um den Mitarbeitern maximale Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sollte der jährliche UVV-Termin fest verankert sein.
Die Pflichten der Fuhrparkleitung
Die UVV-Prüfung der Fahrzeuge gehört ebenfalls zu den Pflichten des Fuhrparkmanagements. Das Fuhrparkmanagement des Unternehmens haftet mit seiner Verantwortung für Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Aus diesem Grund solltest du als für den Fuhrpark verantwortliche Person die Einhaltung der Frist ernst nehmen. Diese Prüfungen haben gesetzlichen Charakter für Unternehmen und für die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung. Welche Fahrzeuge der Pflicht einer UVV-Prüfung nach §57 DGUV Vorschrift 70 unterliegen, ist in der Vorschrift klar geregelt.
Die drei wichtigsten Punkte zur Unfallverhütung nach DGUV
Zusätzlich zur jährlichen UVV-Prüfung der Fahrzeuge nach §57 DGUV Vorschrift 70 gehören die Unterweisung der Fahrer zum Umgang mit dem Fahrzeug und das Verhalten in Unfallsituationen nach §12 ArbSchG – Unterweisung und §4 DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention sowie die regelmäßige Führerscheinkontrolle nach §21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis zu den wichtigsten Punkten der Unfallverhütung. Letzteres sollte am besten einmal pro Monat durchgeführt werden.