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LKW Gutachten

Als geprüfter KFZ-Sachverständiger für Fahrzeugschäden erstellen wir Ihnen ein unabhängiges und detailliertes LKW-Gutachten für Haftpflichtschäden und Kaskoschäden. Die Abwicklung von LKW-Schäden wirft oft zahlreiche Fragen auf. Wir stehen Ihnen mit unseren Leistungen rund um das LKW-Gutachten vom ersten Kontakt bis hin zur endgültigen Regulierung mit der Versicherung persönlich zur Seite. Da kein Schaden dem anderen gleicht, beraten wir Sie vorab kostenlos und individuell zu Ihrem Anliegen.

​Was tun nach einem unverschuldeten LKW Unfall?

Egal, ob es sich um einen Parkrempler oder einen größeren Schaden handelt, das Wichtigste nach einem LKW-Unfall ist, Ruhe zu bewahren. Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe, setzen Sie den Notruf ab, bleiben Sie am Unfallort und sichern Sie Beweise und Daten. Den Rest übernehmen wir für Sie. Mit unserem professionellen LKW-Gutachten sorgen wir bei einem unverschuldeten LKW-Unfall für eine reibungslose Abwicklung und sichern Ihnen den maximal zustehenden Schadenersatz.

Deine Rechte nach einem unverschuldeten LKW Unfall

Wir kennen Ihre Rechte nach einem unverschuldeten LKW-Unfall und übernehmen auf Wunsch gemeinsam mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht die gesamte Schadenabwicklung für Sie. Das erspart Ihnen Stress, Zeit und vor allem teure Fehler bei der Unfallschadenregulierung.

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Die Art und der Umfang des Schadenersatzes sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249 geregelt. Demnach hat, wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.

Diese Positionen stehen Ihnen im Haftpflichtschadenfall zu und werden von der regulierenden Versicherung übernommen:

  • LKW Gutachten von einem unabhängigen LKW Gutachter

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  • Kostenübernahme des Schadengutachten

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  • Unfallschadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

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  • Reparatur in der Werkstatt Deiner Wahl

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  • Auszahlung Deiner Schadenersatzansprüche

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  • Vorhaltekosten oder Ersatzfahrzeug

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  • Schadenersatz für entgangenen Gewinn

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  • Erstattung einer möglichen Wertminderung

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  • Übernahme der Abschleppkosten

LKW Gutachten für alle Nutzfahrzeugtypen

Wir erstellen LKW-Gutachten für nahezu alle Nutzfahrzeugtypen, einschließlich Sonderaufbauten, Anhänger und Sattelauflieger. Bei LKW-Gutachten gibt es zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Nutzfahrzeuge unterscheiden sich deutlich stärker voneinander als Autos. Auch wenn sich Nutzfahrzeuge auf den ersten Blick beim zulässigen Gesamtgewicht oder der Anzahl der Achsen ähneln, steckt der Unterschied im Detail. Für jedes Fahrgestell gibt es unzählige unterschiedliche Aufbauten. Das aufwändige Recherchieren der Ersatzteile und das Fehlen von Richtwerten bei den Reparaturzeiten machen die Bearbeitung von LKW-Gutachten sehr aufwändig und erfordern eine sehr gute Sachkunde im Bereich von LKW-Reparaturen. Ganz egal, ob Kofferaufbau, Pritschenaufbau, Aufbau mit Plane, Kipper oder andere Spezialaufbauten, wir erstellen Ihr LKW-Gutachten.

Müllwagen

Gutachten für Abfallsammelfahrzeuge

Bei unserer Tätigkeit als LKW Gutachter haben wir uns zudem auf die Erstellung von Gutachten für Entsorgungsfahrzeuge, Abfallsammelfahrzeuge, Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen spezialisiert. Gutachten für Müllfahrzeuge erfordern besondere Kenntnisse im Bereich der Sonderaufbauten. Dank mehrerer Jahre Berufserfahrung durch den Inhaber Osman Ekin bei einem der weltweit führenden Hersteller für Abfallsammelfahrzeuge konnten wir unser Wissen in diesem Bereich weiter ausbauen. Vom Hecklader, über Seitenlader bis hin zum Frontlader oder Lifter. Wir verfügen über das nötige Fachwissen und erstellen Dein detailliertes Gutachten für Abfallsammelfahrzeuge aller gängigen Hersteller.

Das LKW Gutachten vom uns ist im Haftpflichtschadenfall für Sie kostenlos

Wenn Sie mit Ihrem Nutzfahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, ist unser LKW-Schadengutachten für Sie absolut kostenlos. Die Kosten für das LKW-Gutachten gehören zum Gesamtschaden und werden von der regulierenden Versicherung übernommen. Sie müssen dafür nicht in Vorleistung treten, sondern können Ihren Anspruch auf ein Schadengutachten direkt an uns abtreten. Die dafür notwendige Abtretungserklärung erstellen wir für Sie.

In 4 Schritten zu Ihrem LKW Gutachten vom Nutzfahrzeug Gutachter

Unsere umfangreiche Ausbildung und jahrelange Erfahrung im Nutzfahrzeugbereich garantieren Ihnen einen optimalen Service und höchste Qualität bei der Abwicklung von LKW-Schäden. Unabhängig und frei von Weisungen Dritter erstellen wir mit modernster Software unabhängige und detaillierte LKW-Gutachten. Dank unseres digitalen Unfallschadenmanagements sind wir in der Lage, Ihren LKW-Unfall schnell und zuverlässig abzuwickeln.

1. Unfallschaden melden

Um einen Termin für die Besichtigung Ihres Fahrzeugs zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Halten Sie dabei bitte Ihren Fahrzeugschein und die Unterlagen zum Schadenfall bereit.

2. Begutachtung vor Ort

Egal ob bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an unserem Standort in der Zum Prinzenwälchen 26, 58239 Schwerte, nehmen wir alle für das Unfallgutachten notwendigen Daten auf, führen die erforderlichen Messungen am Fahrzeug durch und erstellen aussagekräftige Fotos zur Dokumentation.

3. Erstellung des LKW Gutachten

In unserem KFZ Sachverständigenbüro erstellen wir Ihr unabhängiges und detailliertes Unfallgutachten mit modernster Software. Nach Abschluss des Unfallgutachtens senden wir es Ihnen per E-Mail zu und vereinbaren einen Telefontermin für die Nachbesprechung.

4. Direktabwicklung mit der Versicherung

Zur schnellen Bearbeitung leiten wir das LKW-Gutachten sofort digital an die entsprechenden Stellen weiter. Das ermöglicht eine schnelle Abwicklung Ihres Schadenfalls. Die Kosten für das Gutachten rechnen wir nach Wunsch direkt mit der regulierenden Versicherung ab.

Wir erstellen unabhängige Gutachten für Ihre Nutzfahrzeug

Häufig werden wir mit der Frage konfrontiert, ob man bei einem unverschuldeten Unfall das Schadengutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren muss. Die Antwort ist Nein! Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls musst und solltest du von deinem Recht auf ein unabhängiges LKW-Gutachten Gebrauch machen. Auch wenn du bereits eingewilligt hast, kannst du noch von deinem Recht Gebrauch machen und dir ein unabhängiges LKW-Gutachten erstellen lassen.

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Der KFZ-Gutachter der Versicherung vertritt die Interessen der Versicherungsgesellschaft. Nur so ist gewährleistet, dass deine Schadenersatzansprüche im Nutzfahrzeug-Gutachten neutral und unabhängig ausgewiesen werden, und du alle dir zustehenden Ansprüche schnell und unkompliziert erstattet bekommst.

Inhalt unserer LKW Gutachten

Unsere Nutzfahrzeug-Gutachten beinhalten alles, was ein professionelles LKW-Gutachten braucht, um Ihnen den maximal zustehenden Schadenersatz und eine schnelle sowie reibungslose Schadenabwicklung zu gewährleisten. In unserem LKW-Schadengutachten sind folgende Punkte dokumentiert: ein aussagekräftiges Deckblatt, Zusammenfassung aller relevanten Daten, Inhaltsverzeichnis, Fahrzeugdaten, Zustandsbeschreibung, Schadendokumentation, Reparaturkostenkalkulation, mögliche Reparaturrisiken, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Restwert, Vorhaltekosten, Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sowie eine aussagekräftige Fotodokumentation.

LKW Gutachter FAQ

Hier findest du unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema LKW-Unfall, LKW-Gutachten und Nutzfahrzeug-Schadengutachten. Solltest du noch weitere Fragen haben, kontaktiere uns gerne. Wir haben auch auf deine Fragen die passenden Antworten.

  • Kann ich den KFZ-Gutachter selbst wählen?
    Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, können und sollten Sie immer einen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragen. Die KFZ-Gutachter der regulierenden Versicherung handeln im Sinne der Versicherungsgesellschaft. Nur so ist eine neutrale und unabhängige Bewertung der Schadensumme möglich.
  • Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall richtig?Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall richtig?
    Nach einem Autounfall ist das wichtigste Ruhe zu bewahren. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen, am Unfallort bleiben, Beweise sichern, Unfallprotokoll erstellen, Daten des Unfallgegners notieren, Unfalldaten notieren, Unabhängiges Unfallgutachten beauftragen und die Hilfe der regulierenden Versicherung ablehnen.
  • Welche Rechte habe ich nach einem unverschuldeten Autounfall?
    Nach einem unverschuldeten Autounfall haben Sie gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249 das Recht auf ein Unfallgutachten von einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Kostenübernahme des Schadengutachtens, Unfallschadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl, Auszahlung Ihrer Schadenersatzansprüche, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug, Erstattung der Wertminderung, Übernahme der Abschleppkosten und Erstattung weiterer Ansprüche.
  • Was kostet ein Schadengutachten?
    Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Unfallgutachten auf der Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus dem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten Netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert Brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
  • Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?
    Bei kleineren Unfallschäden unterhalb der Bagatellschadengrenze von 750€ ist für Ihre regulierende Versicherung meist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Diese Grenze ist aber selbst bei kleinsten Beschädigungen schnell erreicht und oft sehr schwer einzuschätzen. Um Ihnen spätere Probleme bei der Abwicklung und finanzielle Verluste zu ersparen, empfehlen wir, sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer an einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu wenden. Ein Kostenvoranschlag ist lediglich eine kaufmännische Kalkulation der Reparaturkosten und ersetzt kein ausführliches Unfallgutachten. Ein KFZ-Schadengutachten hingegen bescheinigt Ihnen zusätzlich die Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungs- und Restwert, den aktuellen Zustand des Fahrzeuges und mögliche Risiken der Reparatur.
  • Wer bezahlt das KFZ-Gutachten nach einem Unfall?
    Bei einem unverschuldeten Autounfall sind die Kosten für das Unfallgutachten Teil des Gesamtschadens. Sie bekommen die Kosten für das Schadengutachten von der regulierenden Versicherung bezahlt. Wir rechnen die entstandenen Kosten direkt mit der Versicherung ab, Sie brauchen dafür nicht in Vorleistung zu treten.
  • Kann ich mir den Schaden laut Unfallgutachten ausbezahlen lassen?
    Ja, Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht instandsetzen lassen. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Was Sie mit dem Geld machen, liegt ganz allein in Ihrer Entscheidung! Selbstverständlich können Sie den Schaden auch selbst instandsetzen. In diesem Fall spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein professionelles Unfallgutachten.
  • Wie lange dauert es bis ich meine Ansprüche laut Schadengutachten ausbezahlt bekomme?
    Wir beginnen nach der Schadenaufnahme umgehend mit der Bearbeitung Ihres Unfallgutachtens. Je nach Umfang geht das fertige Schadengutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei der regulierenden Versicherung ein. Die Praxis hat gezeigt, dass bis zur Auszahlung des Schadenersatzes durchschnittlich 6 – 8 Wochen vergehen
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